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   BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22   

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https://dejure.org/2022,17571
BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22 (https://dejure.org/2022,17571)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2022 - 5 StR 31/22 (https://dejure.org/2022,17571)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 5 StR 31/22 (https://dejure.org/2022,17571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil wegen dreier "Gruppenvergewaltigungen" zum Nachteil junger Frauen rechtskräftig

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22
    Angesichts der außerhalb der Aussagen der Geschädigten liegenden, den Angeklagten belastenden Beweisanzeichen, namentlich der ihm eindeutig zuzuordnenden DNA-Spuren, der unmittelbar nach den Taten festgestellten Verletzungen der Geschädigten, des wiederkehrenden Tatmusters und des Umstands, dass den untereinander nicht bekannten Tatopfern der Angeklagte vor den Taten jeweils völlig unbekannt war, bestand in keinem der Fälle eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die eine besonders kritische Würdigung der den Angeklagten belastenden Aussagen der Geschädigten ausgehend von der sogenannten Null-Hypothese erfordert hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4; vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 3; Urteil vom 26. August 2021 - 3 StR 7/21 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 26.08.2021 - 3 StR 7/21

    Reichweite und Grenzen der Aufklärungspflicht; Beurteilung der Glaubhaftigkeit in

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22
    Angesichts der außerhalb der Aussagen der Geschädigten liegenden, den Angeklagten belastenden Beweisanzeichen, namentlich der ihm eindeutig zuzuordnenden DNA-Spuren, der unmittelbar nach den Taten festgestellten Verletzungen der Geschädigten, des wiederkehrenden Tatmusters und des Umstands, dass den untereinander nicht bekannten Tatopfern der Angeklagte vor den Taten jeweils völlig unbekannt war, bestand in keinem der Fälle eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die eine besonders kritische Würdigung der den Angeklagten belastenden Aussagen der Geschädigten ausgehend von der sogenannten Null-Hypothese erfordert hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4; vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 3; Urteil vom 26. August 2021 - 3 StR 7/21 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 19.10.2021 - 6 StR 477/21

    Allgemein gehaltene Erklärung des Angeklagten (keine Angabe zur Sache, die

    Auszug aus BGH, 05.07.2022 - 5 StR 31/22
    Angesichts der außerhalb der Aussagen der Geschädigten liegenden, den Angeklagten belastenden Beweisanzeichen, namentlich der ihm eindeutig zuzuordnenden DNA-Spuren, der unmittelbar nach den Taten festgestellten Verletzungen der Geschädigten, des wiederkehrenden Tatmusters und des Umstands, dass den untereinander nicht bekannten Tatopfern der Angeklagte vor den Taten jeweils völlig unbekannt war, bestand in keinem der Fälle eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, die eine besonders kritische Würdigung der den Angeklagten belastenden Aussagen der Geschädigten ausgehend von der sogenannten Null-Hypothese erfordert hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 6 StR 477/21 Rn. 4; vom 12. November 2019 - 5 StR 451/19 Rn. 3; Urteil vom 26. August 2021 - 3 StR 7/21 Rn. 14 ff.).
  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 334/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Einer Ausrichtung der Würdigung der Aussage an der sogenannten Null-Hypothese bedurfte es ohnehin nicht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164; missverständlich insoweit BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 5 StR 31/22).
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